Nein zum Polizeigesetz!
Pressemitteilung vom Bündnis gegen das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein
Polizeireform in Schleswig-Holstein – kein Grund zum Jubeln
Diese Woche wird in der Kabinettssitzung des Landtags über die
Änderungen im Polizeigesetz für Schleswig Holstein entschieden. Wir
stimmen nicht in die Jubelrufe um mehr Kompetenzen und einen sicheren
Rechtsstaat mit ein, sondern versuchen noch einmal, unsere fundamentale
Kritik an dem Tenor des Gesetzes deutlich zu machen. Es geht uns nicht
um die Verbesserung einzelner Paragraphen, wir finden das Gesetz
insgesamt falsch.
Wir haben schon an anderer Stelle ausführlich einzelne Aspekte des
Gesetzesentwurfes kritisiert. Seien es die ärztlichen Untersuchungen
ohne Einwilligung, die Einführung von Tasern, neue Rechtsgrundlagen für
Personenkontrollen oder der unerklärbare Wunsch auf Kinder schießen zu
dürfen. Durch viele dieser Maßnahmen wird nicht, wie von der
Jamaika-Koalition beteuert, das Vertrauen in die Polizei gestärkt oder
die gesellschaftliche Akzeptanz ihres Handelns gesteigert. Es wird
vielmehr eine weitere Entfremdung zwischen einem immer mehr
aufgerüsteten und mit überbordenden Sondergesetzen ausgestattetem
Sicherheitsapparat und dem Rest der Bevölkerung mit einem in Kauf
genommenen Verlust an bürgerlichen Freiheitsrechten geschaffen.
Wir als Bündnis gegen das Polizeigesetz sehen vor allem dieses Aufrüsten
und Erweitern von Maßnahmen äußerst kritisch. Mit jeder Verschärfung von
Sicherheitsmaßnahmen wird versucht zu suggerieren, damit ein erhöhtes
Maß an Sicherheit gewährleisten zu können. Hiermit wird einem Trugbild
nachgeeifert, das in keinem Staat existieren kann, und was in der
Geschichte immer nur zur Bildung autoritären Staatsformen geführt hat.
Mit dem Gesetz wird einer Behörde, die gerade vermehrt in der Kritik
wegen ihren Verbindungen ins Rechte Milieu steht, noch mehr Macht gegeben.
Durch Maßnahmen wie Fußfesseln und Meldeauflagen – einfach nur mit der
Annahme der Gefahr einer möglichen (terroristischen) Straftat – werden
polizeilicher Willkür Tür und Tor geöffnet. In harten verlustreichen
Kämpfen ausgefochtene bürgerliche Rechte werden damit in nicht ganz so
ferne reaktionäre Zeiten zurück geworfen. Der Rechtsstaat wird weiter
ausgehöhlt, das Grundgesetz ad absurdum geführt.
Zur Begründung werden Szenarien herangezogen, die mit der Realität in
Schleswig-Holstein sehr wenig zu tun haben. Durch das gebetsmühlenartige
Betonen islamistischer Gefahren wird vor allem der antimuslimische
Rassismus in den Köpfen geschürt und ein Phantom einer abstrakten
Terrorgefahr herbei geredet. Offensichtlich wird der Sündenbock nach wie
vor gerne bei gesellschaftlichen Minderheiten gesucht und gefunden und
dient damit der Verschleierung der realen Gefahr die von der extremen
Rechten ausgeht.
Dazu kommt noch, dass die aufgeführten Szenarien einer realen Grundlage
entbehren, wie wissenschaftliche Publikationen seit Jahren aufzeigen. Es
gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der tatsächlich
stattfindenden Kriminalität und der gefühlten – die tatsächliche
Kriminalität sinkt laut öffentlichen Statistiken seit Jahren.
Auch die Aussage, das Gesetz sei diskriminierungsfrei, sehen wir anders.
Natürlich steht in der Passage über Kontrollen nicht drin, dass Menschen
nicht weißer Hautfarbe kontrolliert werden sollen. Schaut man sich
jedoch die Praxis der Polizei an fällt sofort auf, dass vermehrt People
of Color kontrolliert und durchsucht werden. Das liegt nicht an den
Gesetzesgrundlagen, sondern an den rassistischen Stereotypen in den
Köpfen der Polizist*innen. Dagegen hilft kein Gesetz, sondern nur
radikales Umdenken in der Gesellschaft. Diese Fähigkeit hat anscheinend
nicht zu-, sondern abgenommen, wenn sich fortschrittlich gebende
Parteien ein derart verschärftes Polizeigesetz wünschen und verabschieden.
Auch die nun bejubelten „Wohnungsverweisungen“ sind für uns kein Grund
zum Feiern. Sie ändern nichts an der restlichen Tendenz des Entwurfes
und auch hier steht zu befürchten, dass viele vorhandene Vorurteile es
Betroffenen erschweren werden, die Hilfe zu bekommen, die sie im Falle
häuslicher Gewalt benötigen.
Wie erwarten zwar, dass das Gesetz diese Woche verabschiedet wird,
wollen dies aber trotzdem nicht einfach geschehen lassen und rufen
deswegen unter dem Motto „Stoppt das Polizeigesetz! Gegen Repression und
Überwachung!“ zum Corona-gerechtem Protest vor dem Landeshaus auf.
Kein neues Polizeigesetz für Schleswig Holstein!
Kundgebung
Mittwoch, 24. Februar 2021 / 9 Uhr / Landeshaus (Düsternbrooker Weg 70)
/ Kiel
Video gegen das Polizeigesetz, vom Bündnis produziert:
https://vimeo.com/510287171
Weitere Infos: https://www.polizeigesetz-sh.de